LISA TECH a.s., ID-Nr.: 11882646, mit Sitz in 28. října 3390/111a, Moravská Ostrava, 702 00 Ostrava, eingetragen im Handelsregister beim Kreisgericht in Ostrava, Abteilung B, Einlage 11375 („LISA TECH“), informiert hiermit über die Entscheidung zur Umwandlung ihrer verbrieften Aktien in stückelose Aktien (die „Bekanntmachung“) gemäß § 529 und den folgenden Abschnitten des Gesetzes Nr. 89/2012 Slg.
Am 25. Juni 2025 hat die Hauptversammlung von LISA TECH einen Beschluss zur Änderung von Artikel 3.3.2 der Satzung der Gesellschaft gefasst, der wie folgt lautet: „Alle Aktien sind Stammaktien, die auf den Namen lauten, stückelos sind und nicht zum Handel als teilnehmende Wertpapiere an einem europäischen geregelten Markt zugelassen sind“ („der Beschluss“).
Dieser Beschluss der Generalversammlung wurde von der Notarin Mgr. Radka Petřvalská mitgeteilt, eine notarielle Urkunde NZ 246/2025 vom 25.6.2025 wurde erstellt und in der Urkundensammlung hinterlegt.
Infolge dieses Beschlusses fordert LISA TECH die Aktionäre auf:
a) alle von LISA TECH ausgegebenen Aktien zum Zwecke ihrer buchmäßigen Erfassung abzugeben,
a
(b) die Nummer des Eigentumskontos im entsprechenden Register, in dem die Aktien eingetragen werden sollen, mitzuteilen;
an der Adresse des eingetragenen Sitzes von LISA TECH innerhalb von 2 (zwei) Monaten ab dem Datum der Veröffentlichung des Beschlusses zur Umwandlung der verbrieften Aktien in stückelose Aktien im Handelsblatt.
Der Vorstand der LISA TECH a.s.